په ارو پا کی دمیشته افغانانو د تولنو فدراسیون
فدراسیون سازمانهای پناهندگان افغان در اروپا
Förderation der afghanischen Flüchtlingsorganisationen in Europa
Konferenz „Übertragbare Gerechtigkeit nach Afghanistan“
Niederlande, vom 9.-11.12.2005
RESOLUTION
Die Förderation der afghanischen Flüchtlingsorganisationen in Europa (FAROE) hielt vom 09.-11.12.2005 eine Konferenz unter dem Titel „Übertragbare Gerechtigkeit nach Afghanistan“ im Institut „Kontakt der Kontinente“, Soesterberg, Niederlande, ab. Eine große Anzahl von Exilafghanen aus Europa, die verschiedenen sozialen und kulturellen Gruppen angehören, hat an dieser Konferenz teilgenommen.
Die Teilnehmer haben verantwortungsvoll die unerwünschte Entwicklung der Situation Afghanistans differenziert diskutiert. Hauptdiskussionspunkt war, dass die Kriegsherren und –parteien die Friedensprozesse, die in Bonn begonnen haben, zunehmend stören. Als Ergebnis dieser Diskussion wurde einvernehmlich folgende Resolution verfasst:
- Die angeklagten Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzer müssen rechtstaatliche Verfahren bekommen. Das Strafmaß bei Verurteilungen darf keine persönliche Racheausübung sein. Dies ist die Hauptsäule einer gesunden Gesellschaftsentwicklung bei der Ausübung der Gerechtigkeit.
- Die angeklagten Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzer müssen rechtstaatlich verurteilt werden. Damit können die Gefahren der Verbrechenswiederholung, die infolge anhaltende Krieg möglich ist, gebannt werden.
- Über die Verurteilung der angeklagten Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzer müssen in regelmäßigen Zeitabständen Konferenzen abgehalten werden, um zu verhindern, dass diese Fälle in Vergessenheit geraten.
- Die UNO und weitere inländische und ausländische Menschenrechtsorganisationen müssen in ihren Bestrebungen hinsichtlich der Verurteilung von Kriegsverbrechern und Menschenrechtsverletzern unterstützt werden. Darüber hinaus muss proklamiert werden, dass diese Bestrebungen zur Zeit nicht ausreichend sind.
- Mit Unterstützung der UNO und anderer Zivilrechtsorganisationen muss eine internationale Konferenz hinsichtlich der Verurteilung der angeklagten Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzer beantragt werden.
Diese Konferenz strebt an, die Arbeit der nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen in Afghanistan zu koordinieren. Es ist das Ziel ein international besetztes afghanisches Kriegsverbrecher- und Menschenrechtsgericht ins Leben zu rufen, wenn die Situation in Afghanistan dazu reif ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf keinen Fall diese Problemstellung bezüglich breiter Menschenrechtsverletzungen in den letzten 30 Jahren, als politisches Werkzeug gegen einfache oder spezial Gruppen eingesetzt werden darf.
Die Teilnehmer der Konferenz betonten, dass die jetzige afghanische Regierung nicht in der günstigen Lage ist, die angeklagten Kriegsverbrecher und Menschenrechtverletzer zu verurteilen. Weil die afghanische Regierung aufgrund der ausländischen Notwendigkeiten bezüglich der Ausübung der Agenda von „Krieg gegen Terror“ gezwungen ist mit ihnen zusammen zuarbeiten. Zahlreiche dieser Verbrecher sind an der Macht mitbeteiligt. Die Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzer sowie die afghanische Regierung haben mit den ausländischen Kräften Übereinkommen erzielt. Aufgrund dessen ist die afghanische Regierung in ihrer Handlungsfreiheit gebunden. Deshalb muss, bis zur Eröffnung eines neuen Kapitels im zukünftigen politischen Leben Afghanistans angestrebt werden, dass durch Berichte und Erklärungen sowie das Durchführen von Konferenzen und Seminaren mithilfe von nationalen und internationalen Menschrechtsorganisationen, die internationale Aufmerksamkeit bezüglich dieser Problematik wachgehalten wird.
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